Zum Inhalt springen
Einzelne Themen, klar gelöst

Beratung für konkrete Fragen

Sie brauchen keine dauerhafte Betreuung, sondern Unterstützung bei einem bestimmten Thema? Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen, ordnen Ihre Arbeitsschutzorganisation und helfen bei Behördenterminen, nach Unfällen oder bei Fragen zur Nachhaltigkeit.

Unverbindlich anfragen
Auf einen BlickBeratung & Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Verantwortung klar verteilen
  • Übersicht der Vorschriften
  • Arbeitsschutz-Check
ArbSchG §§ 5, 6ArbSchG § 13GefStoffV / MuSchG
Kurz erklärt

Beratung & Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes: Sie hält fest, welche Gefahren an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Maßnahmen dagegen helfen. Fehlt sie, drohen Bußgelder – und nach einem Unfall unangenehme Fragen zur Haftung.

Wir arbeiten nach dem STOP-Prinzip: Zuerst prüfen wir, ob sich eine Gefahr ganz ersetzen lässt (Substitution), dann kommen technische, organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen. So entstehen Lösungen, die wirklich schützen – nicht nur auf dem Papier.

Für wen ist das?

  • Betriebe ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung
  • Geschäftsführungen, die Verantwortung sauber verteilen wollen
  • Unternehmen nach Unfall oder Behördenbesuch
  • Firmen mit Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden

Das übernehmen wir

Gefährdungsbeurteilungen

Vollständig, verständlich und auf Ihre Arbeitsplätze zugeschnitten.

  • Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Psychische Belastung
  • Gefahrstoffe
  • Mutterschutz

Verantwortung klar verteilen

Wer ist für was zuständig? Schriftlich geregelt, entlastet das die Geschäftsführung.

  • Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG
  • Organigramm Arbeitsschutz
  • Bestellung von Beauftragten

Übersicht der Vorschriften

Welche Gesetze und Regeln gelten für Sie? Wir stellen sie zusammen und halten die Liste aktuell.

  • Rechtskataster
  • Jährliche Aktualisierung

Arbeitsschutz-Check

Ein Tag im Betrieb, ein Bericht mit Ampelbewertung: Was ist grün, was muss dringend angegangen werden?

  • Rundgang und Unterlagenprüfung
  • Priorisierte Maßnahmenliste

Behörde, BG, Unfall

Wir bereiten Sie auf Termine vor und begleiten Sie – oder helfen, nach einem Unfall die richtigen Schritte zu gehen.

  • Vorbereitung von Besichtigungen
  • Stellungnahmen und Maßnahmenpläne

Nachhaltigkeit & Emissionen

Sicherheit, Gesundheit und Umwelt gehören zusammen. Wir helfen bei den ersten Schritten zu einer emissionsärmeren Arbeitsweise.

  • CO₂-Bilanz für Scope 1 und 2
  • Konkrete Einsparmaßnahmen
Selbstcheck

Brauchen Sie diese Leistung?

Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, ob diese Leistung für Ihren Betrieb in Frage kommt.

So läuft es ab

  1. Anliegen klären
  2. Festpreisangebot
  3. Termin vor Ort
  4. Ausarbeitung
  5. Übergabe und Erklärung

Rechtsgrundlagen – einfach erklärt

ArbSchG §§ 5, 6Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu ihrer Dokumentation.
ArbSchG § 13Erlaubt, Arbeitsschutzpflichten schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen zu übertragen.
GefStoffV / MuSchGBesondere Beurteilungen für Gefahrstoffe und für den Mutterschutz.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Das hängt von Zahl und Art der Arbeitsplätze ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie einen Festpreis.

Reicht eine Vorlage aus dem Internet?

Vorlagen sind ein Anfang, ersetzen aber nicht den Blick auf Ihre tatsächlichen Arbeitsplätze. Genau das prüfen Behörden.

Wie lange dauert eine Gefährdungsbeurteilung?

Für kleinere Betriebe genügen oft wenige Tage inklusive Begehung. Bei vielen Arbeitsbereichen planen wir gemeinsam einen Zeitrahmen.

Was bedeutet Pflichtenübertragung?

Der Unternehmer überträgt Arbeitsschutzaufgaben schriftlich an Führungskräfte. Die Aufsichtspflicht bleibt bei ihm – aber die Verantwortung ist klar verteilt und nachweisbar.

Beraten Sie auch international tätige Unternehmen?

Ja – auch auf Englisch. Wir gleichen Konzernstandards mit den Anforderungen des deutschen Arbeitsschutzrechts ab.

Was bedeutet CO₂-Bilanz nach Scope 1 und 2?

Scope 1 umfasst direkte Emissionen, etwa aus Fuhrpark und Heizung, Scope 2 die Emissionen aus eingekauftem Strom und Wärme.

Sicherheit beginnt mit einem Gespräch.

Schildern Sie kurz, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.

Beratung anfragenWhatsApp+49 152 362 882 85