Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sobald Sie eine Person beschäftigen, verlangt das Gesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie muss nicht bei Ihnen angestellt sein: Wir übernehmen die Aufgabe extern – mit festen Terminen, klaren Ergebnissen und sauberer Dokumentation.
- Regelmäßige Rundgänge
- Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsschutzausschuss
- Unterweisungen & Betriebsanweisungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz SiFa – berät Sie als Arbeitgeber bei allem, was mit Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun hat. Sie erkennt Gefahren, schlägt Lösungen vor und prüft, ob diese wirken. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung; die SiFa sorgt dafür, dass Sie diese Verantwortung fundiert wahrnehmen können.
Wie viele Stunden Betreuung Ihr Betrieb braucht, regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von der Zahl der Beschäftigten und davon, wie gefährlich die Arbeit in Ihrer Branche ist. Wir rechnen das für Sie aus und machen daraus einen festen Jahresplan.
Für wen ist das?
- Handwerks- und Produktionsbetriebe
- Mittelständische Unternehmen ohne eigene Sicherheitsabteilung
- Logistik, Handel, Dienstleistung und Büros
- Betriebe, deren bisherige SiFa ausfällt oder aufhört
- Unternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland
Das übernehmen wir
Regelmäßige Rundgänge
Wir gehen mit Ihnen durch Werkstatt, Lager und Büro, halten Mängel mit Foto fest und vereinbaren Fristen.
- Bericht mit Fotos und Maßnahmenliste
- Nachverfolgung offener Punkte
- Sonderrundgang nach Umbau oder Unfall
Gefährdungsbeurteilungen
Das wichtigste Dokument im Arbeitsschutz. Wir erstellen es mit Ihnen und halten es aktuell.
- Für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit
- Inklusive psychischer Belastung
- Gefahrstoffe und Gefahrstoffverzeichnis
Arbeitsschutzausschuss
Ab 21 Beschäftigten muss sich vierteljährlich ein Ausschuss treffen. Wir bereiten ihn vor, moderieren und protokollieren.
- Einladung und Tagesordnung
- Moderation
- Protokoll mit Aufgaben
Unterweisungen & Betriebsanweisungen
Verständliche Anweisungen am Arbeitsplatz und Unterweisungen, die hängen bleiben.
- Betriebsanweisungen für Maschinen und Stoffe
- Unterweisungen vor Ort – verständlich und dokumentiert
- Nachweise für Ihre Unterlagen
Neuanschaffungen und Umbauten
Bevor eine Maschine läuft oder eine Halle umgebaut wird, prüfen wir mit, ob alles sicher ist.
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Auswahl der Schutzausrüstung
Nach einem Unfall
Wir finden die Ursache, nicht einen Schuldigen – damit es nicht wieder passiert.
- Ursachenanalyse
- Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft
- Maßnahmen gegen Wiederholung
Brauchen Sie diese Leistung?
Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, ob diese Leistung für Ihren Betrieb in Frage kommt.
So läuft es ab
- Kennenlernen und Rundgang
- Berechnung der Einsatzzeit nach DGUV V2
- Schriftliche Bestellung und Jahresplan
- Laufende Betreuung vor Ort
- Jahresbericht für Ihre Unterlagen
Rechtsgrundlagen – einfach erklärt
Häufige Fragen
Muss die SiFa bei uns angestellt sein?
Nein. Sie können eine eigene Fachkraft ausbilden lassen oder einen externen Dienstleister bestellen. Für kleine und mittlere Betriebe ist die externe Lösung meist günstiger und sofort verfügbar.
Wie viele Stunden brauchen wir?
Bei mehr als zehn Beschäftigten ergibt sich die Grundbetreuung aus Anzahl der Beschäftigten mal einem Faktor von 0,5 bis 2,5 Stunden pro Jahr – je nach Branche. Diese Zeit teilen sich SiFa und Betriebsarzt. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Anteil.
Übernehmen Sie auch den Betriebsarzt?
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte. Wir stimmen uns eng mit Ihrem Betriebsarzt ab und helfen bei der Suche, wenn Sie noch keinen haben.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Preis richtet sich nach dem Stundenkontingent, das sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergibt. Sie erhalten einen festen Jahrespreis – ohne Überraschungen auf der Rechnung.
Wie oft kommen Sie in den Betrieb?
Das legen wir im Jahresplan fest. Üblich sind Begehungen im Quartal, dazu der Arbeitsschutzausschuss. Bei Umbauten, Unfällen oder neuen Maschinen kommen wir zusätzlich.
Betreuen Sie auch Unternehmen mit mehreren Standorten?
Ja. Auch verteilte Standorte in ganz Deutschland betreuen wir mit einem Ansprechpartner und einheitlicher Dokumentation.
Was passiert bei einer Kontrolle durch Behörde oder Berufsgenossenschaft?
Wir bereiten die Unterlagen vor, begleiten den Termin auf Wunsch und helfen, eventuelle Auflagen fristgerecht umzusetzen.
Weitere Leistungen
SCC/SCP-Zertifizierung
Viele Industriekunden vergeben Aufträge nur an Firmen mit SCC. Wir bereiten Sie strukturiert auf die Zertifizierung vor.
Mehr erfahrenISO-Managementsysteme
Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz nach internationalen Normen – aufgebaut so, dass es im Alltag hilft.
Mehr erfahrenPrüfungen & Notfallvorsorge
Leitern, Regale, Anschlagmittel, Feuerlöscher: Wir behalten die Prüffristen im Blick und bereiten Ihren Betrieb auf den Ernstfall vor.
Mehr erfahrenSicherheit beginnt mit einem Gespräch.
Schildern Sie kurz, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.