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Externe SiFa nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sobald Sie eine Person beschäftigen, verlangt das Gesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie muss nicht bei Ihnen angestellt sein: Wir übernehmen die Aufgabe extern – mit festen Terminen, klaren Ergebnissen und sauberer Dokumentation.

Unverbindlich anfragen
Auf einen BlickFachkraft für Arbeitssicherheit
  • Regelmäßige Rundgänge
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsschutzausschuss
  • Unterweisungen & Betriebsanweisungen
ASiGDGUV Vorschrift 2ArbSchG
Kurz erklärt

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz SiFa – berät Sie als Arbeitgeber bei allem, was mit Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun hat. Sie erkennt Gefahren, schlägt Lösungen vor und prüft, ob diese wirken. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung; die SiFa sorgt dafür, dass Sie diese Verantwortung fundiert wahrnehmen können.

Wie viele Stunden Betreuung Ihr Betrieb braucht, regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von der Zahl der Beschäftigten und davon, wie gefährlich die Arbeit in Ihrer Branche ist. Wir rechnen das für Sie aus und machen daraus einen festen Jahresplan.

Für wen ist das?

  • Handwerks- und Produktionsbetriebe
  • Mittelständische Unternehmen ohne eigene Sicherheitsabteilung
  • Logistik, Handel, Dienstleistung und Büros
  • Betriebe, deren bisherige SiFa ausfällt oder aufhört
  • Unternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland

Das übernehmen wir

Regelmäßige Rundgänge

Wir gehen mit Ihnen durch Werkstatt, Lager und Büro, halten Mängel mit Foto fest und vereinbaren Fristen.

  • Bericht mit Fotos und Maßnahmenliste
  • Nachverfolgung offener Punkte
  • Sonderrundgang nach Umbau oder Unfall

Gefährdungsbeurteilungen

Das wichtigste Dokument im Arbeitsschutz. Wir erstellen es mit Ihnen und halten es aktuell.

  • Für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit
  • Inklusive psychischer Belastung
  • Gefahrstoffe und Gefahrstoffverzeichnis

Arbeitsschutzausschuss

Ab 21 Beschäftigten muss sich vierteljährlich ein Ausschuss treffen. Wir bereiten ihn vor, moderieren und protokollieren.

  • Einladung und Tagesordnung
  • Moderation
  • Protokoll mit Aufgaben

Unterweisungen & Betriebsanweisungen

Verständliche Anweisungen am Arbeitsplatz und Unterweisungen, die hängen bleiben.

  • Betriebsanweisungen für Maschinen und Stoffe
  • Unterweisungen vor Ort – verständlich und dokumentiert
  • Nachweise für Ihre Unterlagen

Neuanschaffungen und Umbauten

Bevor eine Maschine läuft oder eine Halle umgebaut wird, prüfen wir mit, ob alles sicher ist.

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Auswahl der Schutzausrüstung

Nach einem Unfall

Wir finden die Ursache, nicht einen Schuldigen – damit es nicht wieder passiert.

  • Ursachenanalyse
  • Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft
  • Maßnahmen gegen Wiederholung
Selbstcheck

Brauchen Sie diese Leistung?

Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, ob diese Leistung für Ihren Betrieb in Frage kommt.

So läuft es ab

  1. Kennenlernen und Rundgang
  2. Berechnung der Einsatzzeit nach DGUV V2
  3. Schriftliche Bestellung und Jahresplan
  4. Laufende Betreuung vor Ort
  5. Jahresbericht für Ihre Unterlagen

Rechtsgrundlagen – einfach erklärt

ASiGDas Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen.
DGUV Vorschrift 2Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften legt fest, wie viele Stunden Betreuung Ihr Betrieb braucht.
ArbSchGDas Arbeitsschutzgesetz nennt die Grundpflichten – etwa Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

Häufige Fragen

Muss die SiFa bei uns angestellt sein?

Nein. Sie können eine eigene Fachkraft ausbilden lassen oder einen externen Dienstleister bestellen. Für kleine und mittlere Betriebe ist die externe Lösung meist günstiger und sofort verfügbar.

Wie viele Stunden brauchen wir?

Bei mehr als zehn Beschäftigten ergibt sich die Grundbetreuung aus Anzahl der Beschäftigten mal einem Faktor von 0,5 bis 2,5 Stunden pro Jahr – je nach Branche. Diese Zeit teilen sich SiFa und Betriebsarzt. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Anteil.

Übernehmen Sie auch den Betriebsarzt?

Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte. Wir stimmen uns eng mit Ihrem Betriebsarzt ab und helfen bei der Suche, wenn Sie noch keinen haben.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Preis richtet sich nach dem Stundenkontingent, das sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergibt. Sie erhalten einen festen Jahrespreis – ohne Überraschungen auf der Rechnung.

Wie oft kommen Sie in den Betrieb?

Das legen wir im Jahresplan fest. Üblich sind Begehungen im Quartal, dazu der Arbeitsschutzausschuss. Bei Umbauten, Unfällen oder neuen Maschinen kommen wir zusätzlich.

Betreuen Sie auch Unternehmen mit mehreren Standorten?

Ja. Auch verteilte Standorte in ganz Deutschland betreuen wir mit einem Ansprechpartner und einheitlicher Dokumentation.

Was passiert bei einer Kontrolle durch Behörde oder Berufsgenossenschaft?

Wir bereiten die Unterlagen vor, begleiten den Termin auf Wunsch und helfen, eventuelle Auflagen fristgerecht umzusetzen.

Sicherheit beginnt mit einem Gespräch.

Schildern Sie kurz, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.

Beratung anfragenWhatsApp+49 152 362 882 85