Sicherheit auf Ihrer Baustelle – koordiniert
Wenn Beschäftigte mehrerer Firmen auf einer Baustelle arbeiten, muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Wir planen die Sicherheit Ihres Bauvorhabens vorab und sorgen während der Bauzeit dafür, dass sich die Gewerke nicht gegenseitig gefährden.
- Planungsphase
- Ausführungsphase
- Gemeinsam genutzte Einrichtungen
- Unterlage für spätere Arbeiten
SiGeKo – Baustellenkoordination
Viele Unfälle auf Baustellen passieren dort, wo Gewerke aufeinandertreffen: Der Elektriker arbeitet unter dem Dachdecker, der Kran schwenkt über das Gerüst, der Estrichleger sperrt den Fluchtweg. Der Koordinator – kurz SiGeKo – plant diese Überschneidungen und regelt sie.
Wichtig für Bauherren: Die Pflicht liegt bei Ihnen – auch wenn Sie Firmen beauftragen. Sie können die Aufgabe aber an einen qualifizierten Koordinator übertragen. Genau das bieten wir an.
Für wen ist das?
- Gewerbliche und öffentliche Bauherren
- Private Bauherren mit mehreren beauftragten Firmen
- Architekten und Projektsteuerer
- Wohnungsunternehmen bei Sanierungen
Das übernehmen wir
Planungsphase
Sicherheit wird am günstigsten geplant, bevor der erste Bagger rollt.
- Vorankündigung an die Arbeitsschutzbehörde
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
- Hinweise für die Ausschreibung
Ausführungsphase
Wir sind regelmäßig auf der Baustelle und sprechen Probleme direkt an.
- Begehungen mit Protokoll und Fotos
- Sicherheitsbesprechungen mit den Firmen
- Baustellenordnung
Gemeinsam genutzte Einrichtungen
Gerüste, Absturzsicherungen oder Kräne werden oft von mehreren Firmen genutzt. Wir klären, wer was stellt und prüft.
- Zuständigkeiten festlegen
- Übergaben dokumentieren
Unterlage für spätere Arbeiten
Wer in zehn Jahren das Dach wartet, muss wissen, wo die Anschlagpunkte sind. Diese Unterlage erstellen wir.
- Wartung, Reinigung, Instandhaltung
- Übergabe an den Bauherrn
Brauchen Sie diese Leistung?
Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, ob diese Leistung für Ihren Betrieb in Frage kommt.
So läuft es ab
- Angebot nach Bauvolumen und Bauzeit
- Vorankündigung und SiGe-Plan
- Einweisung aller Firmen zum Baustart
- Regelmäßige Begehungen und Protokolle
- Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten
Rechtsgrundlagen – einfach erklärt
Häufige Fragen
Ich baue privat – betrifft mich das?
Ja, sobald Beschäftigte mehrerer Firmen auf Ihrer Baustelle arbeiten. Das gilt auch für Einfamilienhäuser.
Kann der Architekt das übernehmen?
Nur, wenn er die Qualifikation nach RAB 30 hat und die Aufgabe ausdrücklich übertragen bekommt. Das ist nicht automatisch Teil der Planungsleistung.
Wann sollte ich Sie beauftragen?
Am besten schon in der Planungsphase. Dann können Sicherheitsmaßnahmen in die Ausschreibung aufgenommen werden, statt später teuer nachbestellt zu werden.
Was kostet ein SiGeKo?
Das hängt von Bauvolumen, Bauzeit, Zahl der Gewerke und der nötigen Begehungsdichte ab. Sie erhalten ein Pauschal- oder Honorarangebot nach Ihren Unterlagen.
Wie oft ist der Koordinator auf der Baustelle?
So oft, wie es der Baufortschritt verlangt – in kritischen Phasen wie Rohbau, Dacharbeiten oder Abbruch häufiger. Jede Begehung wird protokolliert.
Muss die Vorankündigung auf der Baustelle aushängen?
Ja. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Übernehmen Sie Baustellen in ganz Deutschland?
Ja. Wir koordinieren Bauvorhaben deutschlandweit und planen die Begehungen passend zum Bauablauf.
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir übernehmen diese Rolle – extern und mit festem Stundenkontingent.
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Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz nach internationalen Normen – aufgebaut so, dass es im Alltag hilft.
Mehr erfahrenSicherheit beginnt mit einem Gespräch.
Schildern Sie kurz, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.