Unterweisungen, die hängen bleiben
Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr. Wir übernehmen die gängigen Pflichtunterweisungen bei Ihnen vor Ort: praxisnah, verständlich und sauber dokumentiert.
- Vor Ort im Betrieb
- Praxisnah & verständlich
- Rechtssicherer Nachweis
- Passende Unterlagen
Unterweisungen
Eine Unterweisung erklärt, welche Gefahren am Arbeitsplatz bestehen und wie man sich schützt. Grundlage ist § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, dazu kommen spezielle Vorgaben – etwa für Gefahrstoffe, Gabelstapler oder Arbeiten mit Absturzgefahr.
Wir unterweisen am echten Arbeitsplatz statt nur mit Folien, binden praktische Übungen ein und prüfen das Verständnis. Für jede Unterweisung erhalten Sie einen Nachweis mit Datum, Inhalt und Unterschrift.
Für wen ist das?
- Betriebe mit gewerblichen Beschäftigten
- Lager, Logistik und Produktion
- Baustellen und Montageteams
- Büro und Verwaltung
Das übernehmen wir
Vor Ort im Betrieb
Wir kommen zu Ihnen – kein Arbeitsausfall durch Anfahrt.
- Am echten Arbeitsplatz
- Termine passend zu Schichten
Praxisnah & verständlich
Kurz, konkret und mit Beispielen aus Ihrem Alltag.
- Praktische Übungen
- Verständnisfragen
Rechtssicherer Nachweis
Teilnehmerliste mit Inhalt, Datum und Unterschrift.
- Unterweisungsnachweis
- Erinnerung an die Wiederholung
Passende Unterlagen
Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen, auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
- Betriebsanweisungen
- Unterlagen zum Nachlesen
Die gängigsten Unterweisungen
Die Fristen sind Richtwerte – verbindlich legen Sie sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Wir beraten Sie dazu.
Brauchen Sie diese Leistung?
Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, ob diese Leistung für Ihren Betrieb in Frage kommt.
So läuft es ab
- Bedarf klären: Wer braucht welche Unterweisung?
- Inhalte auf Ihren Betrieb zuschneiden
- Unterweisung vor Ort
- Nachweis und Teilnehmerliste
- Erinnerung zur Wiederholung
Rechtsgrundlagen – einfach erklärt
Häufige Fragen
Wie oft muss unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal jährlich. Jugendliche müssen halbjährlich unterwiesen werden.
Wie wird eine Unterweisung dokumentiert?
Mit Datum, Inhalt, Name der unterweisenden Person und Unterschrift der Teilnehmenden. Diesen Nachweis erhalten Sie von uns nach jeder Unterweisung.
Reicht eine Unterweisung per Video oder E-Mail?
Allgemeine Inhalte lassen sich digital vermitteln, die arbeitsplatzbezogene Unterweisung sollte aber persönlich und vor Ort erfolgen – mit der Möglichkeit für Rückfragen und Verständniskontrolle.
Können Sie mehrere Unterweisungen an einem Tag durchführen?
Ja. Wir kombinieren zum Beispiel allgemeine Unterweisung, Brandschutz und Leitern zu einem kompakten Termin – passend zu Ihren Schichten.
Bilden Sie auch Staplerfahrer aus?
Die jährliche Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer übernehmen wir. Für die Grundausbildung mit Fahrausweis vermitteln wir auf Wunsch einen geeigneten Ausbilder.
Weitere Leistungen
Beratung & Gefährdungsbeurteilung
Keine Dauerbetreuung, sondern Hilfe bei einem konkreten Thema: Gefährdungsbeurteilung, Organisation, Behördentermin oder Nachhaltigkeit.
Mehr erfahrenHSE-Fachpersonal für Projekte
Bei Stillständen und Montagen arbeiten viele Firmen auf engem Raum. Wir stellen erfahrene Sicherheitsfachleute, die vor Ort präsent sind.
Mehr erfahrenSiGeKo – Baustellenkoordination
Arbeiten mehrere Firmen auf Ihrer Baustelle, müssen Sie als Bauherr einen Koordinator bestellen. Wir übernehmen das von der Planung bis zur Übergabe.
Mehr erfahrenSicherheit beginnt mit einem Gespräch.
Schildern Sie kurz, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.