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Pflichtunterweisungen vor Ort

Unterweisungen, die hängen bleiben

Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr. Wir übernehmen die gängigen Pflichtunterweisungen bei Ihnen vor Ort: praxisnah, verständlich und sauber dokumentiert.

Unverbindlich anfragen
Auf einen BlickUnterweisungen
  • Vor Ort im Betrieb
  • Praxisnah & verständlich
  • Rechtssicherer Nachweis
  • Passende Unterlagen
ArbSchG § 12DGUV Vorschrift 1 § 4GefStoffV § 14JArbSchG § 29
Kurz erklärt

Unterweisungen

Eine Unterweisung erklärt, welche Gefahren am Arbeitsplatz bestehen und wie man sich schützt. Grundlage ist § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, dazu kommen spezielle Vorgaben – etwa für Gefahrstoffe, Gabelstapler oder Arbeiten mit Absturzgefahr.

Wir unterweisen am echten Arbeitsplatz statt nur mit Folien, binden praktische Übungen ein und prüfen das Verständnis. Für jede Unterweisung erhalten Sie einen Nachweis mit Datum, Inhalt und Unterschrift.

Für wen ist das?

  • Betriebe mit gewerblichen Beschäftigten
  • Lager, Logistik und Produktion
  • Baustellen und Montageteams
  • Büro und Verwaltung

Das übernehmen wir

Vor Ort im Betrieb

Wir kommen zu Ihnen – kein Arbeitsausfall durch Anfahrt.

  • Am echten Arbeitsplatz
  • Termine passend zu Schichten

Praxisnah & verständlich

Kurz, konkret und mit Beispielen aus Ihrem Alltag.

  • Praktische Übungen
  • Verständnisfragen

Rechtssicherer Nachweis

Teilnehmerliste mit Inhalt, Datum und Unterschrift.

  • Unterweisungsnachweis
  • Erinnerung an die Wiederholung

Passende Unterlagen

Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen, auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

  • Betriebsanweisungen
  • Unterlagen zum Nachlesen

Die gängigsten Unterweisungen

Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung§ 12 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1vor Arbeitsbeginn, dann jährlich – Jugendliche halbjährlich
BrandschutzunterweisungASR A2.2vor Arbeitsbeginn, dann regelmäßig
Brandschutzhelfer-AusbildungASR A2.2 · DGUV Information 205-023Theorie und Löschübung, Wiederholung alle 3–5 Jahre empfohlen
Räumung und EvakuierungASR A2.3inklusive Räumungsübung
Gabelstapler und FlurförderzeugeDGUV Vorschrift 68 · DGUV Grundsatz 308-001jährliche Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer
Krane und AnschlägerDGUV Vorschrift 52 · DGUV Grundsatz 309-003jährlich
HubarbeitsbühnenDGUV Grundsatz 308-008jährlich
Gefahrstoffe§ 14 GefStoffVvor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen
PSA gegen AbsturzDGUV Regel 112-198mindestens jährlich mit praktischen Übungen
Leitern und TritteDGUV Information 208-016jährlich
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)DGUV Vorschrift 3regelmäßig, je nach Tätigkeit
Lärm und GehörschutzLärmVibrationsArbSchVjährlich bei Lärmbelastung
Bildschirm- und BüroarbeitArbStättVjährlich
Fremdfirmen- und Baustelleneinweisung§ 8 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1vor Arbeitsbeginn

Die Fristen sind Richtwerte – verbindlich legen Sie sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Wir beraten Sie dazu.

Selbstcheck

Brauchen Sie diese Leistung?

Vier kurze Fragen – danach wissen Sie, ob diese Leistung für Ihren Betrieb in Frage kommt.

So läuft es ab

  1. Bedarf klären: Wer braucht welche Unterweisung?
  2. Inhalte auf Ihren Betrieb zuschneiden
  3. Unterweisung vor Ort
  4. Nachweis und Teilnehmerliste
  5. Erinnerung zur Wiederholung

Rechtsgrundlagen – einfach erklärt

ArbSchG § 12Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten.
DGUV Vorschrift 1 § 4Unterweisung mindestens einmal jährlich, dokumentiert.
GefStoffV § 14Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
JArbSchG § 29Jugendliche halbjährlich unterweisen.

Häufige Fragen

Wie oft muss unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal jährlich. Jugendliche müssen halbjährlich unterwiesen werden.

Wie wird eine Unterweisung dokumentiert?

Mit Datum, Inhalt, Name der unterweisenden Person und Unterschrift der Teilnehmenden. Diesen Nachweis erhalten Sie von uns nach jeder Unterweisung.

Reicht eine Unterweisung per Video oder E-Mail?

Allgemeine Inhalte lassen sich digital vermitteln, die arbeitsplatzbezogene Unterweisung sollte aber persönlich und vor Ort erfolgen – mit der Möglichkeit für Rückfragen und Verständniskontrolle.

Können Sie mehrere Unterweisungen an einem Tag durchführen?

Ja. Wir kombinieren zum Beispiel allgemeine Unterweisung, Brandschutz und Leitern zu einem kompakten Termin – passend zu Ihren Schichten.

Bilden Sie auch Staplerfahrer aus?

Die jährliche Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer übernehmen wir. Für die Grundausbildung mit Fahrausweis vermitteln wir auf Wunsch einen geeigneten Ausbilder.

Sicherheit beginnt mit einem Gespräch.

Schildern Sie kurz, was ansteht – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.