Drei Pflichten für Bauherren
Die Baustellenverordnung nennt Vorankündigung, SiGe-Plan und Koordinator. Welche davon greifen, hängt von Größe und Gefährlichkeit der Baustelle ab – und davon, ob mehrere Firmen tätig sind.
Die wichtigsten Schwellen
Eine Vorankündigung ist nötig, wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und zeitweise mehr als 20 Personen gleichzeitig arbeiten – oder wenn mehr als 500 Personentage anfallen. Ein Koordinator ist Pflicht, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind.
Pflichten übertragen
Sie können die Aufgaben an einen qualifizierten Dritten übertragen. Wichtig ist ein schriftlicher Auftrag mit klar beschriebenen Leistungen.