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Baustelle · 4 Min. Lesezeit

Bauherr – und plötzlich verantwortlich für Sicherheit?

Was die Baustellenverordnung von Bauherren verlangt und wie Sie die Pflichten abgeben können.

Drei Pflichten für Bauherren

Die Baustellenverordnung nennt Vorankündigung, SiGe-Plan und Koordinator. Welche davon greifen, hängt von Größe und Gefährlichkeit der Baustelle ab – und davon, ob mehrere Firmen tätig sind.

Die wichtigsten Schwellen

Eine Vorankündigung ist nötig, wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und zeitweise mehr als 20 Personen gleichzeitig arbeiten – oder wenn mehr als 500 Personentage anfallen. Ein Koordinator ist Pflicht, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind.

Pflichten übertragen

Sie können die Aufgaben an einen qualifizierten Dritten übertragen. Wichtig ist ein schriftlicher Auftrag mit klar beschriebenen Leistungen.

Passende Leistung

SiGeKo – Baustellenkoordination

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