Worum geht es?
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie legt fest, wie Betriebe sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen – also durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Betriebe bis zehn Beschäftigte
Für kleine Betriebe gibt es vereinfachte Modelle: die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und Betreuung aus Anlass – etwa bei neuen Maschinen – oder das Unternehmermodell, bei dem sich der Chef selbst schulen lässt.
Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten
Hier wird gerechnet: Beschäftigte mal Faktor. Der Faktor liegt je nach Branche bei 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Jahr. Diese Grundbetreuung teilen sich SiFa und Betriebsarzt, jeder mit mindestens 20 Prozent. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Teil, den Sie selbst ermitteln.