Zum Inhalt springen
Pflichten & Recht · 4 Min. Lesezeit

DGUV Vorschrift 2 verständlich erklärt

Wie viele Stunden Betreuung braucht Ihr Betrieb? Die Vorschrift gibt die Antwort – wir übersetzen sie.

Worum geht es?

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie legt fest, wie Betriebe sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen – also durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Betriebe bis zehn Beschäftigte

Für kleine Betriebe gibt es vereinfachte Modelle: die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und Betreuung aus Anlass – etwa bei neuen Maschinen – oder das Unternehmermodell, bei dem sich der Chef selbst schulen lässt.

Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten

Hier wird gerechnet: Beschäftigte mal Faktor. Der Faktor liegt je nach Branche bei 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Jahr. Diese Grundbetreuung teilen sich SiFa und Betriebsarzt, jeder mit mindestens 20 Prozent. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Teil, den Sie selbst ermitteln.

Passende Leistung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr erfahren

← Alle Beiträge