Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Jeder Arbeitgeber, der mindestens eine Person beschäftigt. So steht es in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche und Größe – für das Büro genauso wie für die Werkhalle.
Was gehört hinein?
Die Gefährdungsbeurteilung beantwortet drei Fragen: Welche Gefahren gibt es? Wie groß ist das Risiko? Welche Maßnahmen senken es? Dazu kommen Zuständigkeiten, Fristen und die Kontrolle, ob die Maßnahmen wirken. Auch psychische Belastungen wie Zeitdruck gehören dazu.
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Aktualisieren müssen Sie immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Maschinen, neue Stoffe, Umbauten, ein Unfall. In der Praxis hat sich eine jährliche Durchsicht bewährt.