Wer legt die Fristen fest?
Sie selbst – in der Gefährdungsbeurteilung. Orientierung geben Herstellerangaben, technische Regeln und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Übliche Richtwerte
Regale und Stapler werden in der Regel jährlich geprüft, Feuerlöscher alle zwei Jahre. Ortsveränderliche elektrische Geräte auf Baustellen alle drei Monate, im Büro oft nur alle zwei Jahre. Leitern meist jährlich – plus Sichtprüfung vor jeder Nutzung.
Wer darf prüfen?
Eine „zur Prüfung befähigte Person“ mit passender Ausbildung und Erfahrung. Für elektrische Geräte ist eine Elektrofachkraft nötig, für manche Anlagen eine zugelassene Überwachungsstelle.